Keine Soli-Entlastung bei Kapitalanlagen

Wir wollen uns an dieser Stelle gar nichtaufschwingen und in den Singsang derer einstimmen, die sich für oder gegen die Abschaffung des Solidaritätszuschlags positionieren. Die beschlossene Umsetzung der Bundesregierung gleichwohl kann nicht der Weisheit letzter Schluss sein. Weder Fisch noch Fleisch, könnte man sagen. Denn wenn 2021 der Solidaritätszuschlag entfällt, dann gilt das in Summe lediglich für Einkommen bis maximal 73.874 Euro, immerhin rund 90 Prozent der Zahler von Einkommenssteuer. Auf Kapitalanlagen jedoch bleibt der Solidaritätszuschlag auch nach 2021 weiterhin bestehen. procontra-online

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