Der erneute Showdown zwischen Deutschlands größtem Vergleichsportal CHECK24 und dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute e.V. (BVK) hat also begonnen. Wie gestern bereits berichtet, muss nun das Landgericht München I über einen möglichen Verstoß von CHECK24, der nachgelagerten Provisionsabgabe an Kunden der Aktion „Versicherung Jubiläums Deals“, entscheiden. Doch gleich zu Prozessauftakt sorgte CHECK24 für eine handfeste Überraschung, welche die Gesetzeshüter ins Grübeln geraten lassen könnte. procontra-online