Was bringt die Zukunft für Finanzanlagenvermittler?

Lange wurde über den Regimewechsel debattiert, gemunkelt und spekuliert. Doch nun bringt ein noch unveröffentlichter Rentenentwurf zur avisierten Aufsichtsänderung für Finanzanlagenvermittler nach Gewerbeordnung §34f und §34h zumindest in Teilen etwas Licht ins Dunkel. Vor allem bei den Vorschlägen den Aufsichtswechsel zu finanzieren, dürfte es noch uneingeschränkt Diskussionsbedarf geben. Aber lesen Sie selbst. DasInvestment

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