CHECK24 der nachgelagerten Provisionsabgabe beschuldigt

Man könnte sagen, dass die „Blutfehde“ zwischen dem eher im tradierten Lager befindlichen Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) und der eher unter den disruptiven Vertretern zu findenden CHECK24 Vergleichsportal GmbH (CHECK24) auf ein Neues kulminiert. Diesmal beschuldigt der BVK das Onlinevergleichsportal der nachgelagerten Provisionsabgabe. Ob CHECK24 nun wirklich Teile von Provisionen an ihre Kunden im Rahmen der Aktion „Versicherung Jubiläums Deals“ gesetzeswidrig zurückgab, hat nun das Landgericht München I. zu entscheiden. Na wenigstens die Lokalität des Schlachtfelds ist damit bekannt. procontra-online

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