Die Leistungsbefristung in der Berufsunfähigkeitsversicherung ist ein legitimes Instrument die Versichertengemeinschaft vor dem Auszahlen ungerechtfertigter Leistungen zu bewahren. In einigen Fällen wurde diese Leistungsbefristung jedoch auf Seiten der Versicherer etwas zu großzügig ausgelegt. Ein Umstand der bereits des Öfteren zu Rechtsstreitigkeiten führte. Nun hatte der Bundesgerichtshof (BGH) über den Sachverhalt der unbegründeten Leistungsbefristung zu urteilen. Das Ergebnis der höchstrichterlichen Entscheidung stärkt das Recht der Verbraucher und ist für so manchen Versicherer mit Gewissheit ein Schlag ins Kontor. procontra-online