Kfz-Versicherung: OLG beschließt Quotelung der Leistung

Bei einem selbstverschuldeten Verkehrsunfall zahlt die Kfz-Haftpflichtversicherung die verursachten Schäden des Unfallgegners und auch entstandene Schäden der eigenen Insassen. Soviel ist klar. Aber auch die Insassen des unfallverursachenden Fahrzeugs haben Obliegenheiten zu leisten, die Einfluss auf die Leistungshöhe haben können. So entschied nach langem juristischen Hin und Her nun das Oberlandesgericht in Rostock in einem vorliegenden Fall, dass bei der Feststellung der Schadenhöhe durchaus auch eine Quotelung der gewährten Leistung als Rechengrundlage zum Tragen kommen kann. procontra-online

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