Bundesrat bestätigt FinVermV

Nun ist es also offiziell. In seiner 980. Sitzung hatte der Bundesrat am Freitag der letzten Woche die Novellierung der Finanzanlagen-Vermittlungsverordnung“ (FinVermV) bejaht und damit dem Referentenentwurf des Bundeswirtschaftsministeriums stattgegeben. Mit Inkrafttreten ergeben sich daraus eine ganze Reihe von zusätzlichen Verpflichtungen, welche die Vermittler hierzulande zukünftig beachten müssen. Im Vorfeld ganz besonders umstritten ist die Aufzeichnungspflicht für Telefongespräche mit Kunden. Vermittlerverbände hatten sich im Vorfeld vehement gegen diese Regelung ausgesprochen. Die Reaktionen auf die Bestätigung der FinVermV durch den Bundesrat fallen entsprechend negativ aus. procontra-online

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