Wann hat der Versicherer die Stornierung eines Vertrags zu vertreten? (GASTBEITRAG)

Die Rückzahlung bereits vorprovisionierter Abschlussvergütungen ist immer wieder ein Zankapfel in der geschäftlichen Beziehung zwischen Vermittler und Versicherungsunternehmen. Zwar regelt das Handelsgesetzbuch die Art und Weise wie provisionspflichtige Geschäfte zu behandeln sind, doch gibt es immer wieder Grenzfälle die aufzeigen, dass das Gesetz Spielraum für Interpretation lässt. In einem Gastbeitrag erläutert Rechtsanwältin Michaela Ferling, wann der Versicherer die Stornierung eines Vertrages zu vertreten hat und damit seinen Anspruch auf Rückzahlung der Provisionen verwirkt. AssCompact

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