Der Bundesgerichtshof (BGH) hatte sich zu Beginn der Woche mit eben dieser Fragestellung auseinandersetzen müssen. Die Karlsruher Richter entschieden eindeutig und zwar zugunsten der Verbraucher. Demnach seien zusätzliche Bearbeitungsgebühren, die durch Kreditinstitute bei der Umschuldung von Krediten erhoben wurden unzulässig. ARD-Börse