BGH urteilt in Sachen Eintritt Versicherungsfall (GASTBEITRAG)

Der Eintritt des Versicherungsfalls und dem damit einhergehenden Leistungsanspruchs des Versicherungskunden gegenüber der jeweiligen Versicherung ist schon länger immer wieder ein Grund für Ärgernisse, wenn es darum geht Leistung von seinem Versicherer zu erhalten. Ein aktuelles Urteil des Bundesgerichtshofes (Az. IV ZR 195/18) vom 03.07.2019 zum Anlass nehmend, erläutert Björn Thorben M. Jöhnke, Fachanwalt für Versicherungsrecht und gewerblichen Rechtsschutz, warum der Tatsachenvortrag des Versicherungskunden bei seiner Rechtsschutzversicherung, mit dem er seinen Anspruch auf Leistung geltend machte, von elementarer Bedeutung für die Feststellung des Rechtschutzfalls ist. procontra-online

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