Bausparverträge mit fehlerhaften Widerrufsbelehrungen

Mit seinem Urteil vom Juni dieses Jahres (Az.: XI ZR 331/179) schaffte der Bundesgerichtshof (BGH) Klarheit für so manchen Verbraucher, dessen Bausparvertrag eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung enthalten könnte. Somit haben betroffene Verbraucher die Möglichkeit ihre Darlehensverträge aktuellen Konditionen anzugleichen und die Darlehenssumme zu deutlich niedrigeren Zinsen zu erhalten. Wie die Verbraucherzentrale Hamburg mitteilte, sind vor allem bestehende Bausparverträge der Sparda-Bank im Fokus. Es sei aber nicht auszuschließen, dass auch andere Banken von dem Urteil der Karlsruher Richter betroffen seien. Daher rief die Verbraucherzentrale Hamburg Darlehensnehmer von Bausparverträgen auf, ihre abgeschlossenen Verträge auf diesen Sachverhalt hin zu überprüfen. procontra-online

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