Zitat des Tages – Tipps für Unternehmer – 03.09.2019 (GASTBEITRAG)

„Ob Weihnachtsfeier, Firmenjubiläum oder Sommerfest: Eine Betriebsfeier kann sich für Unternehmen in vielerlei Hinsicht lohnen. Neben dem Zusammenhalt in der Belegschaft fördern solche Events die Identifikation mit der Firma und im Idealfall auch noch die Arbeitsmotivation.“

Die Mehrwerte für den Zusammenhalt und die Verbesserung des Arbeitsklimas im Unternehmen durch das gemeinsame Feiern mit den Kollegen ist wohl unstrittig. Doch wie Matthias Gehlen, Steuerberaterder Kanzlei WWS Wirtz aus der Praxis zu berichten weiß, sind für die ausgelassenen Stunden im Kollegenkreis allein schon aus steuerlichen Gesichtspunkten wesentliche Punkte zu beachten. In seinem Gastbeitrag erläutert Gehlen anhand eines aktuellen Grundsatzurteils mögliche Stolperfallen und deren Vermeidung. Versicherungsbote

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