Ist die Vermittlung von Fondspolicen bald §34f pflichtig?

Dies zumindest legt die Vereinigung zum Schutz für Anlage- und Versicherungsvermittler e.V. (VSAV) in einem aktuellen Statement nahe, die in dem Wechsel des Aufsichtsregimes für Finanzanlagenvermittler nach §34f GewO von den zuständigen Industrie- und Handelskammern auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) einen ausreichenden Anlass vermutet, auch die Vermittlung von Fondspolicen als §34f pflichtig zu werten. Mit solch einem Vorgehen würden tiefgreifende Veränderungen in der Vermittlerschaft einhergehen und schon regt sich vehementer Wiederstand. procontra-online

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe