Was beim Übergang von AU zu BU beachtet werden sollte

Das Anerkennen der Arbeitsunfähigkeit (AU) durch die landläufig bekannte „Gelbe-Schein-Klausel“ und der damit einhergehenden schnelleren Zahlung einer Leistung, kann für den Versicherten in Hinblick auf die finanziellen Schäden ein Segen sein. Doch die Tücke steckt auch hier wie so oft im Detail, wie Versicherungsmakler Bert Heidekamp, zugleich Analyst Sachverständiger für BU-, Unfall- und Pflegeversicherungen, zu berichten weiß. Denn die befristete Anerkennung der AU kann im weiteren Schadenverlauf zusätzliche Hindernisse auf den Weg zum Durchsetzen der unbefristeten Berufsunfähigkeit (BU) bedeuten. Welche Stolpersteine es beim Übergang von AU zu BU unbedingt zu vermeiden gilt, lesen Sie auf procontra-online.

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