„Beamte haben andere Ansprüche. Aber nicht an sich, sondern an den Dienstherren. Und anders als bei der gesetzlichen Erwerbsminderungsrente können wir diese Ansprüche ganz entspannt in die Berechnung der Versorgungslücke miteinbeziehen.“
In seiner Kolumne erklärt der ausgewiesene Biometrie-Experte Philip Wenzel, welche Besonderheiten bei der Beratung von Beamten zu beachten sind. Dezidiert erläutert er, wie Sie eine exakte quantitative Bedarfsanalyse durchführen, um mögliche Handlungsfelder für die Angebotsstellung zu erkennen. Pfefferminzia