Zahl des Tages – Check24 und PSD II – 06.08.2019

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Millionen Kunden führt das Online-Portal Check24 nach eigenen Angaben in den Büchern. Dies gepaart mit der Erlaubnis zur Erbringung von Kontoinformations- (KID) und Zahlungsauslösediensten (ZAD) gemäß Zahlungsdiensteaufsichtsgesetz (ZAG) ist eine Kombination, die so manchem Wettbewerber die Schweißperlen auf die Stirn treiben dürfte. Versicherungsbote

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