Wahltarif ermächtigt nicht zu einer Ausdehnung des Leistungskatalogs

Die Vertreter der privaten Krankenversicherungen (PKV) dürfte das klare Votum der Richter des Bundessozialgerichts zufrieden stellen. Der Streit um die Ausgestaltung des durch die gesetzlichen Krankenkassen angebotenen Wahltarifs erhitzte seit geraumer Zeit die Gemüter und fand nun also seinen Höhepunkt in der Verhandlung an höchstrichterlicher Stelle. Die Ankündigung der AOK Rheinland / Hamburg die eigene Produktpalette durch attraktive Angebote zu erweitern, wurde von den Kasseler Richtern als ein nicht akzeptabler Eintritt in den Markt der privaten Krankenversicherer gewertet. procontra-online

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