Das BRSG und der Pflichtzuschuss zur bAV – eine Liaison mit vielen Fragen (GASTBEITRAG)

Das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) trat in seiner Neuregelung am 1. Januar 2018 in Kraft. Eineinhalb Jahre nach der Einführung sollte man daher der Meinung sein, dass die Umsetzung des Reformgesetzes im operativen Alltag der handelnden Akteure angekommen ist. In seinem Gastbeitrag erläutert Franz Erich Kollroß, Vorstand Betriebliche Versorgungswerke für Unternehmen und Kommunen e. V., warum dieses Ziel in wesentlichen Teilen noch nicht erreicht wurde und beschreibt seine Beobachtungen am Beispiel des Pflichtzuschusses vom Arbeitgeber in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Pfefferminzia

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