Der Europäische Gerichtshof (EuGH) beschäftigt sich dieser Tage mit der Bewertung des „ewigen Rücktrittsrechts“, welchen es Versicherungskunden ermöglicht ihren bereits seit Jahren gekündigten Lebensversicherungsvertrag rückabwickeln zu lassen, wenn durch die jeweilige Gesellschaft nur mangelhaft oder gar nicht über das Rücktrittsrechte belehrt wurde. Die Entscheidung der Richter am EuGH könnte also einen richtungsweisenden Effekt haben und die Rechte von Versicherungskunden zukünftig erheblich stärken. Versicherungsbote