Kommt das Faire-Kassenwahl-Gesetz nun doch nicht?

Der Referentenentwurf zum Gesetz für eine faire Kassenwahl in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) beinhaltet nicht nur die Weiterentwicklung des Finanzausgleichs zwischen den Krankenkassen, sondern hat auch tiefgreifende organisatorische Änderungen des aktuellen Status quo in der GKV zum Ziel. Im Wesentlichen heißt dies, dass die regionale Allmacht der Ortskrankenkassen gebrochen würde. Damit wäre aber auch ein Wechsel der Aufsichtshoheit von den Ländern auf den Bund von Nöten. Und eben dieser Wechsel im Aufsichtsregime ist dann wohl auch der Stein des Anstoßes, der den Gesetzeskarren auf der Zielgeraden zu blockieren scheint. Versicherungsbote

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