Zitat des Tages – Übergangsregelung Solvency II – 24.06.2019

„Der Eiopa kommt eine wichtige Aufgabe zu, denn die Behörde wird gegenüber den entscheidenden europäischen Gremien eine Empfehlung abgeben.“

Heißt es in einer aktuellen Meldung der europäischen Aufsichtsbehörde EIOPA. Gemeint ist damit eine aktivere Rolle der europäischen Aufseher bei der Entscheidung, ob und falls ja für wie lang die Übergangsregelung im Aufsichtsregime Solvency II noch Bestand haben wird. Gleichzeitig räumte EIOPA ein, dass Artikel 77f der Solvabilität-II-Richtlinie eine Überprüfung der Maßnahmen zu langfristigen Garantien, einschließlich der Übergangsregeln, bis zum 1. Januar 2021 vorsieht. Viel Zeit bleibt für die europäischen Versicherer also nicht mehr. be.in.VALUE

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