Die schweren Pflichten als Versicherungsmakler

Makler sind aufgrund ihrer besonderen Stellung als Sachwalter im Lager des Kunden und aufgrund ihres Fachwissens verpflichtet, ihre Kunden bei der Schadenabwicklung zu unterstützen. Dies gilt übrigens auch dann, wenn die Versicherung nicht durch den Makler abgeschlossen wurde. So zumindest entschieden die Richter am Oberlandesgericht Düsseldorf und verurteilten eine Maklerin zu Schadenersatz, weil sie nach Auffassung des Gerichts, trotz ihrer Sachkenntnis die Schadenmeldungen nicht unverzüglich an den betreffenden Versicherer weitergeleitet hatte und ihr Kunde durch die dadurch entstandene Fristverletzung den Anspruch auf Deckung verlor. procontra-online

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