Zahl des Tages – Musterfeststellungsklage Sparkassen – 14.06.2019

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Prozent flexiblen Guthabenzins versprachen die Sparkassen dereinst ihren Kunden im Sparprodukt „S Prämiensparen flexibel“, welches Ende der Neunziger bis Anfang der Zweitausender Jahre abgeschlossen werden konnte. Die Verklausulierung der Konditionen indes war wohl zu ungenau formuliert und ist nun der Stein des Anstoßes für eine Musterfeststellungsklage gegen die Sparkassen. Versicherungsbote

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