Finanzanlagenvermittler: Teure KWG-Lizenz statt §34f?

Einer Kleinen Anfrage der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen antwortend, bekräftigte die Bundesregierung noch einmal ihre aktuellen Bestrebungen das Aufsichtsregime für Finanzanlagenvermittler auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht zu übertragen. Dies hätte wohl eine deutliche Bereinigung des Vermittlermarktes zur Folge. Viele Finanzanlagenvermittler die sich aktuell noch unter §34f GewO verdingen, wären wohl nicht bereit die deutlich teurere KWG-Lizenz zu erwerben, um auch weiterhin selbstständig arbeiten zu können. In der Folge böte allein die Flucht unter ein schützendes Haftungsdach eine kostengünstigere Alternative. procontra-online

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