Bundessozialgericht urteilt im bAV-Streit

Die Streitigkeiten um die unterschiedliche Verbeitragung von Renten aus betrieblichen Riester-Verträgen und Direktversicherungen erregten seit längerer Zeit die Gemüter einer Vielzahl von Akteuren. Eine (direkt-)versicherte Rentnerin scheute auch den juristischen Vergleich nicht und brachte es mit ihrem Anliegen nach mehreren Vorinstanzen bis vor das Bundessozialgericht. Die Richter aus Kassel entschieden zu Ungunsten der Klägerin, die in der unterschiedlichen Handhabung der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung aus Betriebsrenten eine Verletzung des Gleichbehandlungsgebots sah. Versicherungsbote

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