Seit Juni 2017 ist das zugegebenermaßen nicht mehr ganz so „neue“ Geldwäschegesetz (GWG) in Kraft. Dennoch sorgt das GWG im operativen Tagesgeschäft bei dem einem oder anderen Finanzanlagen- und Versicherungsvermittler für Unsicherheit darüber, welche Pflichten aus dem Gesetz für den Vermittler erwachsen. Eine Übersicht der wichtigsten Pflichten, finden Sie in einer Bilderstrecke auf Fondsprofessionell.