Zitat des Tages – Sachversicherung Luxusgüter – 24.04.2019

„Dass der dem Kläger durch das Abhandenkommen entstandene Schaden geringer ist als die vom Versicherer zu leistende Entschädigung, ist der Neuwertversicherung immanent und Teil des Leistungsversprechens der Beklagten.“

So äußerte sich das Oberlandesgericht Düsseldorf in einem durchaus spannend kuriosen Fall, in dem ein Geschädigter seine Hausratversicherer vor den Kadi zitierte, da diese nicht bereit war den offenbar entwendeten luxuriösen Zeitmesser der Marke Rolex, mit dem Neuwert zu erstatten. Wie sich der gesamte Vorgang darstellte und welche durchaus praxisnahen Schlüsse Sie auch für Ihre Kunden ableiten können, zeigen die Kollegen vom VersicherungsJournal auf.

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