Ein dreijähriges Kind verstopfte unbemerkt das WC und richtete einen erheblichen Wasserschaden an. Wer dafür in Haftung geht, musste nun das Landgericht Düsseldorf entscheiden. Versicherungsjournal
Ein dreijähriges Kind verstopfte unbemerkt das WC und richtete einen erheblichen Wasserschaden an. Wer dafür in Haftung geht, musste nun das Landgericht Düsseldorf entscheiden. Versicherungsjournal