Fehlberatung: Makler haftet aufgrund Nebenpflichtverletzung

Wie wichtig die saubere Vor- und Nachbereitung eines Beratungsgespräches gepaart mit fachlicher Expertise ist, zeigt ein aktueller Fall, der erst vor dem Richter landen musste und für den angeklagten Versicherungsmakler schwerwiegende Folgen hat. So urteilte das Oberlandesgericht in Karlsruhe zugunsten eines Versicherungsnehmers, der sich auf die Auskunft seines Versicherungsmaklers verließ, dass seine gewerbliche Rechtsschutz-Police auch sogenannte Patentrechtsnichtigkeitsklagen erfasst. Leider, und das mag dem Makler entgangen sein, solche Risiken sind in Deutschland nicht versicherbar und damit kein Bestandteil irgendeines, in den Grenzen der Bundesrepublik abgeschlossenen, Versicherungsvertrages. Versicherungsbote

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