BSG-Urteil zu SV-Beiträgen in der Direktversicherung lässt aufhorchen

Ein aktuelles Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) könnte der in den politischen Kreisen Berlins angeregt geführte Debatte um die Doppelverbeitragung von Betriebsrenten durchaus neue Impulse geben. Doch diese Impulse sind, so scheint es beim Blick auf das Urteil (Az: B 12 KR 13/18 R) sicherlich nicht im Sinne der meisten Versicherungsnehmer und Betriebsrentenbezieher. Liegt hier vielleicht eine Ursache in dem jüngst erteilten Veto der Kanzlerin, die sich ohne ersichtliche Begründung und selbst für Mitglieder der Regierungsparteien CDU/CSU und SPD überraschen, in die Novellierungsvorschläge zum Thema einschaltete. procontra-online

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