HUK-Coburg scheitert in zwei Instanzen

Eine weitere Niederlage im Rechtsstreit um die Zahlung einer Berufsunfähigkeitsrente musste die HUK-Coburg nun auch vor dem Oberlandesgericht in Celle hinnehmen. Das OLG folgte damit der Erstinstanz und bestätigte die Entscheidung der Richter am Landgericht Lüneburg (Az.: 5 O 362/16). Diese hatten deutliche Mängel in der Begründung der Zahlungseinstellung der BU-Rente beim Versicherer ausgemacht. Die HUK-Coburg hatte die Zahlung einer gewährten BU-Rente nach nur neun Monaten eingestellt, mit der Begründung, dass der BU-Grad auf unter 50 Prozent gefallen sei. procontra-online

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