Die Aufklärungspflichten in der Immobilienvermittlung

Der Bundesgerichtshof hat mit seinem Urteil vom 12. Juli 2018 (Az. I ZR 152/17) klar die linke und rechte Grenze zum Umfang der Aufklärungspflicht in der Immobilienvermittlung aufgezeigt. Insbesondere der Umfang, der durch den Makler vorzunehmenden Aufklärung zu einer eventuell anfallenden Steuerpflicht beim Verkauf einer privat genutzten Immobilie (Spekulationssteuer) war bis zum Grundsatzurteil eher unter Rubrik „Grauzone“ zu finden. Welche Pflichten sich aus der Entscheidung des Bundesgerichtshofes ergeben und welche eben auch nicht, lesen Sie in einem Gastbeitrag auf CASH.online.

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