bAV: Aufklärungspflichten des Arbeitgebers

Ein weiterer Gastbeitrag von Rechtsanwalt Dr. Johannes Fiala und Versicherungsmathematiker Peter Schram (Deutsche Aktuarvereinigung) beleuchtet detailliert die Ausgestaltung der Hinweis-, Aufklärungs- und Beratungspflichten zu Themen der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) seitens des Arbeitgebers gegenüber der Mitarbeitenden. Dies ist insofern von ganz besonderem Interesse, als dass in einer ganzen Reihe von Präzedenzfällen Unternehmen zu teils empfindlichen Strafen und Nachzahlungen verurteilt wurden. Durch eine solide Informationsbasis kann also das langfristige Haftungsrisiko des Arbeitgebers signifikant reduziert werden. CASH.online

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