„Taping“ zum Wohle des Kunden?

Noch wurde das Zweite Finanzmarktnovellierungsgesetz, mit dem die EU-Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente (MiFID) in das deutsche Recht überführt werden soll, parlamentarisch nicht verabschiedet. Obwohl längst überfällig, eigentlich wollten die Parlamentarier darüber noch im letzten Jahr abschließend befinden, hat die Fülle an Eingaben und Stellungnahmen durch zahlreiche Interessenverbände vor allem von Vermittlerseite zu einer deutlichen Verzögerung geführt. In diesem Falle ist diese Latenz zu begrüßen zeigt sie doch, dass die Politik die Zweifel an der Sinnhaftigkeit einzelner strittiger Punkte in der Durchführung seitens der Marktteilnehmer einen hohen Stellenwert einräumt und diese in ihre Überlegungen und Abwägung mit einzubeziehen scheint. Insbesondere das sogenannte Taping, also das Aufnehmen und Speichern von telefonisch geführten Beratungsgesprächen, erhitzt die Gemüter. procontra-online

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