Berufungsurteil im Streit um PKV-Tarifwechsel

Der Bund der Versicherten (BdV) hat in der juristischen Auseinandersetzung mit der Minerva Kundenrechte GmbH eine Niederlage hinnehmen müssen. Im Streit ging es um die Frage, ob ein Erfolgshonorar bei der Beratung für einen Tarifwechsel im Rahmen der privaten Krankenversicherung (PKV) zulässig ist. Das Oberlandesgericht in München urteilte nun in der Berufungsverhandlung am Dienstag dieser Woche zugunsten der Versicherungsberaterin Minerva und begründete sein Urteil mit dem Fakt, dass bei einem erfolgreich durchgeführten Tarifwechsel für die als Beratung ausgewiesene Tätigkeit eine erfolgsbezogene Vergütung nach §204 VVG veranschlagt werden könne. AssCompact

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