Zitat des Tages – Provisionsabgabeverbot – 11.01.2019 (GASTBEITRAG)

„Vor dem Hintergrund dieser gesetzgeberischen Intention stellt sich nun die Frage, ob eine Sondervergütung auch dann noch als geringwertig im Sinne der gesetzlichen Regelung einzustufen ist, wenn sie zwar einen Betrag von 15 Euro pro Kalenderjahr nicht überschreitet, aber in ihrer Gesamtheit umgerechnet auf die Gesamtversicherungsdauer des Vertrages höher ist als die durch den Gesetzgeber vorgeschriebenen 15 Euro.“

Mit „dieser gesetzgeberischen Intention“ beschreibt Gastautor Rechtsanwalt Dr. Frank Baumann, Sozietät Wolter Hoppenberg, das Prinzip einer Geringwertigkeitsgrenze bis zu der das Sondervergütungsverbot nach § 48b Abs. 1 VAG noch nicht zur Anwendung kommt und daher unter Umständen den vom Gesetzgeber gewollten Mechanismus auszuhebeln droht. AssCompact

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