Dies ist zumindest das sicherlich ambitioniert formulierte Ziel der Deutschen Rentenversicherung Bund. Im Ergebnis bedeutet die deutliche Ausweitung der Mütterrente und die stärkere Anrechnung der Erziehungszeiten für vor 1992 geborene Kinder nach ersten Hochrechnungen eine finanzielle Nettomehrbelastung für den Bundeshaushalt von rund 3,8 Milliarden Euro pro Jahr. Der durch die gesetzliche Novellierung erhöhte Anspruch beträgt in den Bundesländern Ost 15,35 Euro und in den Bundesländern West sogar 16,02 Euro monatlich. CASH.online