Bundesrat schiebt FinVermV ins nächste Jahr

Da kam der Referentenentwurf zur Zweiten Verordnung zur Änderung der Finanzanlagenvermittlungsverordnung (FinVermV) des Bundeswirtschaftsministeriums wohl eindeutig zu spät. Im Ergebnis hat der Bundesrat seine Abstimmung zur Überführung der europäischen Mifid-II-Richtlinie und deren Umsetzung ins deutsche Recht zunächst einmal verschoben. Im Ergebnis ist die Regelung zwar de jure seit dem 3. Januar dieses Jahres in Kraft, jedoch mangelt es, wie leider viel zu oft, an der klaren Formulierung einer praxistauglichen Durchführungsverordnung. procontra-online

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