Berufsunfähigkeit: Wenn die Versicherung geprellt wird

Ein heruntergefallenes Mobiltelefon oder der Rotweinfleck auf dem Teppich, Versicherer müssen bei der Abwicklung von angezeigten Schadenfällen schon genauer hinsehen, denn Versicherungsbetrug wird oftmals als Kavaliersdelikt bagatellisiert. Über einen Tatbestand ganz anderen Kalibers hatte das Oberlandesgericht in Bamberg zu entscheiden. So forderte ein Berufsunfähigkeitsversicherer die Rückzahlung erbrachter Leistungen, nachdem im Nachprüfungsverfahren, dass die Versicherungsleistung wohl zu Unrecht ausgezahlt wurde. Die Richter des OLG Bamberg ließen in ihrer Urteilsverkündung (Aktenzeichen 1 U 24/17) keinen Zweifel an der Schuld des Versicherungsnehmers und bestätigten die Forderung auf Rückerstattung an den Versicherer. procontra-online

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