Vorabbesteuerung von Investmentfonds: Jetzt Freistellungsauftrag prüfen! (VIDEO)

Die Investmentsteuerreform ist bereits seit einem Jahr in Kraft und sorgte dafür, dass Einkünfte aus Dividenden, Mieten und Immobilienverkauf – wenn sie aus Deutschland stammen – mit einem Steuersatz von 15 Prozent zu veranlagen sind. Per 2. Januar 2019 wird überdies die Vorabbesteuerung von Investmentfonds wirksam und könnte bei dem einen oder anderen privaten Anleger einiges an Verwirrung stiften, wenn auf dem Depotauszug die Position Abbuchung wegen „Fondsbesteuerung“ auftaucht. Um so wichtiger also für Vermittler noch vor Jahresende mit den Kunden in Kontakt zu treten und entsprechend zu informieren. procontra-online

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