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Mit der PKV gut geschützt ins Ausland
Während Privatversicherte europaweit und zeitlich unbegrenzt von ihrem Versicherungsschutz profitieren können, gibt es im außereuropäischen Ausland unterschiedliche Regelungen, die von Anbieter zu Anbieter variieren. Die Musterbedingungen des Verbandes der Privaten Krankenversicherung schreiben hier zwar vor, dass der Versicherungsschutz im außereuropäischen Ausland „auch ohne besondere Vereinbarung“ während des ersten Monats eines vorübergehenden Aufenthaltes besteht. Dennoch sollten Privatversicherte ihren Versicherungsschutz vor entsprechenden Reisen genau überprüfen und sich die Vereinbarung nochmal schriftlich bestätigen lassen. Zum Artikel auf arzt-wirtschaft.de