Zitat des Tages – VersVermV – 16.11.2018

„Nach § 18 VersVermV müssen alle Vermittler, die Versicherungsanlageprodukte vertreiben, Interessenkonflikte erkennen und nach Möglichkeit vermeiden.“

In seinem Gastbeitrag erläutert Prof. Dr. Matthias Beenken, Dozent an der Fachhochschule Dortmund, welche Neuerungen mit Inkrafttreten der novellierten Versicherungsvermittlungs-Verordnungauf Versicherungsvermittler zukommen werden. Dabei klärt er sachlich und differenziert, warum er das teilweise betriebene „Bangemachen“ nicht gelten lässt. AssCompact

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