PKV: Tarifwechselberatung ist vergütungsfähig… und vergütungswürdig

Seit längerem wurde das Geschäftsmodell einiger Versicherungsmakler bombardiert, die sich auf die Tarifwechselberatung in der privaten Krankenversicherung (PKV) spezialisiert haben. Die Streitigkeiten wurden mehrfach vor Gericht ausgefochten und kamen letzten Endes auf den Schreibtisch des Bundesgerichtshofes (BGH), der bereits am 28. Juni 2018 hierzu ein Urteil mit Strahlwirkung fällte. Demnach ist es rechtens sich die Beratung zum Vertragswechsel innerhalb eines bestehenden Vertrages ein Honorar zu verlangen. procontra-online

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