Zitat des Tages – IDD-Weiterbildung – 15.11.2018

„Auf jeden Fall sollten Bescheinigungen der Weiterbildungsanbieter gesammelt und getrennt nach Kalenderjahr abgelegt werden.“

Rät Frank Rottenbacher, Vorstand der GOING PUBLIC! Akademie für Finanzberatung AG, stellvertretend für alle Anbieter mit nach IDD zertifizierten Weiterbildungsangeboten. Derer gibt es mittlerweile in durchaus stattlicher Anzahl und das Angebot an Lehrstoff ist üppig. Doch Vermittler müssen ihre Teilnahme an weiterbildungsfähigen Veranstaltungen eben auch nachweisen können, sonst droht eine Geldstrafe von bis zu 3.000 Euro pro Verstoß. Versicherungsmagazin

In Kooperation mit der <br>INTER Versicherungsgruppe