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Entgeltfortzahlung auch für privatversicherte Klinikärzte

Wenn das eigene Kind erkrankt, avancieren alle anderen Themen zur Nebensächlichkeit. Angestellte Klinikärzte stehen in besonderem Maße im Kreuzfeuer zwischen Job und Kinderpflege. Denn die Möglichkeit den erkrankten Nachwuchs mit in die Arbeit zu nehmen entfällt komplett. Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt auch für privatversicherte Mediziner eben genau diesen Passus und hilft, die ohnehin anstrengende Zeit der Genesung finanziell zu mildern. Paragraf 616 BGB verweist auf die Pflicht des Arbeitgebers den Arbeitslohn für den Arbeitnehmer fortzuzahlen, wenn dieser „für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit aus persönlichem Grund ausfällt“. Demnach können auch angestellte Klinikärzte bei Erkrankung des Kindes bis zu fünf Tage zur Pflege daheimbleiben, ohne dass sie dadurch finanzielle Einbußen hinnehmen müssen. Zum Artikel auf arzt-wirtschaft.de

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Wer hilft, wenn ein Versicherter chronisch krank wird?

Trotz aller Vorsorge und gesunder Lebensweise trifft es mehr als die Hälfte der Menschen irgendwann im Leben: Sie erkranken ernsthaft. Insbesondere Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Krebserkrankungen, chronische Lungenerkrankungen, psychische Störungen und Diabetes mellitus sind weit verbreitet. Leider sind dadurch Lebensqualität und Arbeitsfähigkeit immer negativ beeinträchtigt. Die AXA hat für diesen Fall besonders vorgesorgt und bietet mit dem gesundheitsservice360° eine sehr gute Betreuung für chronisch Kranke an. weiterlesen →

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