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Wenn der Staat sich an den Prämien zur PKV beteiligt
Das seit 2010 in Kraft getretene Bürgerentlastungsgesetz bietet PKV-Versicherten die Möglichkeit ihre gezahlten Beiträge bei der Einkommensteuererklärung geltend zu machen. Damit könnten in der Regel bis zu 80 Prozent der Vorsorgeaufwendungen zur Krankenversicherung als Sonderausgaben in der Anlage Vorsorgeaufwand angerechnet werden. Bei den Beiträgen zur privaten Pflegepflichtversicherung sind es sogar 100 Prozent. Allerdings sollten Privatversicherte auch beachten, dass sich Rückerstattungen mindernd auf die Gesamtkosten zur PKV auswirken und demnach in die Gesamtrechnung mit einbezogen werden müssen. Dennoch können sich dank des Bürgerentlastungsgesetzes auch viele PKV-Kunden über ein höheres Nettoeinkommen freuen. Zum Artikel auf procontra-online