Geringere Zinszusatzreserve sorgt für Entlastung

Wenn man einmal ganz genau hinhört, dann glaubt man aus den Versicherungsstandorten in Deutschland ein erleichtertes Aufatmen vernehmen zu können. So oder so ähnlich dürfte wohl die erste Reaktion der Versicherungsunternehmen ausgefallen sein, als sie die frohe Kunde aus Berlin ereilte, dass zukünftig die Rückstellungen in die Zinszusatzreserve (ZZR) durch eine veränderte Rechengrundlage deutlich geringer ausfallen dürfen und vermutlich auch werden. Die dafür notwendige rechtliche Basis wurde am 10. Oktober dieses Jahres durch die von Bundesminister für Finanzen Olaf Scholz erlassene „Dritte Verordnung zur Änderung von Verordnungen nach dem Versicherungsaufsichtsgesetz“ auf den Weg gebracht und ist bereits seit dem 23. Oktober in Kraft. procontra-online

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