BVK & Check24: Ring frei, zur nächsten Runde!

So recht mag man es ja gar nicht mehr hören bzw. lesen, aber der Dauerstreit um Online-Makler Check24 und dem Bundesverband Deutscher Versicherungskaufleute (BVK) geht weiter. Diesmal ist die aktuelle Werbekampagne des Internetvergleichsportal Stein des Anstoßes. Mit einer Prämienrückerstattung von bis zu zwölf Monaten wird geworben. Der BVK sieht hierin einen Verstoß gegen das Provisionsabgabeverbot, welches bereits bei anderen Online-Anbietern zum Stolperstein wurde. Ob die juristischen Schritte des BVK gegen Check24 indes erfolgsversprechend sein werden, bleibt ungewiss, da die Konstellation der vermeidlichen Rückvergütung etwas verzwickter ausgestaltet wurde. procontra-online

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