Juristische Durchsetzung des Provisionsabgabeverbots

Das Verwaltungsgericht Frankfurt am Main hat durch das Ablehnen des Eilantrags auf einstweilige Verfügung durch die gonetto GmbH den Weg für die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) frei gemacht, die Versicherungspartner der als Versicherungsmakler registrierten gonetto GmbH bei Verstoß gegen das Provisionsabgabeverbot zu sanktionieren und somit das Geschäftsmodell des Online-Maklers auf den Prüfstand zu stellen. Dieser hatte seinen Kunden angeboten unter Einbehalt einer Gebühr die fälligen Provisionen aus dem vermittelten Geschäft zurückzuerstatten. AssCompact

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