Ist WhatsApp in der Kundenansprache datenschutzkonform?

Im Rahmen des allgemeinen Digitalisierungshypes spielt vor allem der bruchfreie Wechsel der einzelnen Kommunikationskanäle eine essenzielle Rolle. Mit dem Inkrafttreten der europäischen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) bekam diese innovative Euphorie einen regulatorischen Dämpfer. Dies insofern, als das bei vielen Maklern die Fragestellung zum datenschutzkonformen Einsatz von Kommunikationswegen im operativen Alltag unzureichend beantwortet blieb. Das Absetzen relevanten Kurzmitteilungen ist ein probates Mittel, um mit Kunden kontinuierlich in Kontakt zu bleiben und so ein mögliches Cross- und Up-Selling inhaltlich flankierend zu begleiten. Ob jedoch das Nutzen von Messenger-Applikationen, wie zum Beispiel WhatsApp, aber auch den regulatorischen Anforderungen entsprechen, klärte die „DSGVO-Frage der Woche“ auf procontra-online.

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